Funktion und Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand ist ein von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewähltes Gremium und entscheidet über die finanziellen, personellen und rechtlichen Belange unserer Pfarrgemeinde.
Die Kirchengemeinde handelt nach außen hin durch die Mitglieder des Kirchenvorstandes. Abhängig von der Zahl der gemeldeten Katholiken der Kirchengemeinde besteht unser Kirchenvorstand derzeit aus 10 Mitgliedern. Hinzu kommt der Pfarrer, der geborenes Mitglied und jeweils 1. Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist.
In regelmäßigen Sitzungen (12-15 Termine im Jahr) werden Abstimmungen vorgenommen und Beschlüsse gefasst, von denen eine Reihe nachfolgend noch durch das Erzbistum Köln zu genehmigen sind.
Bedingt durch die Vielzahl der Aufgaben erfolgt ein wesentlicher Teil der eigentlichen Arbeit in einer Reihe von Ausschüssen des Kirchenvorstandes. Diese bereiten Entscheidungen vor und haben teilweise auch vom Kirchenvorstand übertragende Vollmachten zum Abschluss von Verträgen.
Einige Ausschüsse werden zusammen mit dem Runden Tisch (ehem. PGR) geführt. Interessierte Gemeindemitglieder können – nach Berufung durch den Kirchenvorstand – gerne mitarbeiten und mitgestalten.