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Prävention

Prävention - Einrichtungsspezifische Kinderschutzkonzepte

Kinder unterliegen einem besonderen, auch gesetzlich festgelegten Schutz. Das bedeutet, dass diese im Rahmen der uns übertragenen Verantwortung innerhalb unseres institutionellen Kontextes einen umfassenden Schutz vor jedweder Gefährdung benötigen und auch erfahren müssen. Es ist eine unserer Kernverpflichtungen, die betreuten Kinder vor psychischer oder physischer Gewalt, vor übergriffigem und/oder sexualisiertem Verhalten zu schützen.

Um diesen Schutz zu gewährleisten, haben alle drei Einrichtugnen ein einrichtungspsezifisches Kinderschutzkonzept (KSK) als Teil des institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) gem. PrävO NRW sowie gem. § 45 SGB VIII, § 37a SGB IX, § 11 Landeskinderschutzgesetz entwickelt.

Das Kinderschutzkonzept bietet einen konzeptionellen Rahmen. Durch Fortbildungen, regelmäßige Teambesprechungen, Supervision und ständige, dokumentierte Evaluation seiner Inhalte wird es im alltäglichen Alltag verankert und kann wirksam gelebt werden. 

Es ist für uns von Wichtigkeit, eine gelebte Kultur der Achtsamkeit sowie eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten anzubieten. Nur durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und einen kontinuierlichen und offenen Austausch zwischen Träger, Fachkräften, Eltern, Kindern und externen Institutionen ist es möglich, unsere Kindertagesstätten als sichere Orte in der Lebenswelt von Kindern und Eltern zu verankern.

Untern finden Sie die jeweils aktuellen KSK unserer Einrichtungen.

 

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